HYGIENE- UND QUARANTÄNEREGELN



Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass die Quarantäneregeln nicht ohne Sinn sind, sie dienen unser aller Gesundheit und sollen verhindern, dass eine mögliche Erkrankung auf andere Hotelgäste und Hotelpersonal überspringt und Sie Ihre Quarantäne so rasch als möglich beenden können.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer Risikogruppe mit Vorerkrankungen angehören.


Ein Nichteinhalten unserer Hygieneregeln kann Folgen für Sie haben!


Bei Auftreten eines positiven Falles können Sie als Kontaktgruppe eingestuft werden, was einen Neustart der Quarantäne und eine absolute Isolation auf Ihrem Zimmer bedeutet.

Ein Verlassen der Hotelanlage wird automatisch als Quarantäneunterbrechung gewertet, die Quarantäne beginnt dann wieder neu.

Mutwilliges Nichtbefolgen kann von einem Hinweis an das Bundesverwaltungsamt in Friedland, bis zu einer Anzeige bei der Polizei und einer Ordnungsstrafe  nach sich ziehen.




INNENBEREICH DES HOTELS

Innerhalb unseres Hotels gilt immer und überall absolute Maskenpflicht!


Dazu werden Sie  bei Anreise mit FFP2 / KN95 ausgestattet.

Diese Masken sind über Nase und Mund zu tragen und bei dauerhafter Nutzung alle 2 Stunden, bei Durchnässung auch früher, auszuwechseln.

Benutzte Masken sind im Hausmüll zu entsorgen, neue Masken halten wir an der Rezeption für Sie bereit.


Darüber hinaus beträgt der Mindestabstand in unserem Hotel auch mit Maske mindestens 2 Meter zu Personen außerhalb Ihrer Familie.


Auf Ihren Zimmern innerhalb des Familienverbundes besteht keine Maskenpflicht. 


Machen Sie bitte auch regen Gebrauch von den zahlreichen Hand-Desinfektionsspendern, die Sie überall in unserem Hotel finden.


Im Restaurant:

Während der Mahlzeiten im Restaurant können Sie die Masken abnehmen, tragen Sie sie jedoch bitte, wenn Sie sich am Buffet oder an den Getränkeautomaten bedienen.


Bitte nehmen Sie Ihre Mahlzeiten nur innerhalb des Familienverbundes an einem Tisch ein.

Setzen Sie sich bitte nicht mit anderen Personen an denselben Tisch, auch wenn es in Gesellschaft möglicherweise angenehmer ist.


Bei gemeinsamer Essenseinnahme mit anderen Personen werden Sie im Falle eines positiven Falles automatisch als Kontaktperson eingestuft, was erneut eine Quarantäne für Sie bedeutet.


Pavillion (Kaffee-Bistro), Lobby,  Internet-Ecke und sonstige Aufenthaltsräume:

Hier bestehen ebenfalls absolute Maskenpflicht und der Mindestabstand 2 Meter! 

Auch hier gelten dieselben Regeln und Empfehlungen wie im Restaurant.


Tennishalle:

Die Tennishalle kann bei Vorreservierung an der Rezeption gerne für sportliche Aktivitäten jeder Art genutzt werden.

Die Halle kann nur durch eine Familie genutzt werden, gemeinsame Sportaktivitäten mit anderen Personen oder Familien ist nicht gestattet





AUSSENBEREICH DES HOTELS

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihrer Quarantäne-Zeit die Hotelanlage leider nicht verlassen dürfen, in der Außenanlage des Hotels können Sie sich relativ frei bewegen.


Auch im Außenbereich besteht absolute Maskenpflicht, wenn Sie den Mindestabstand von 6 Metern ohne Maske nicht einhalten.


Dies gilt auch für Raucher, halten Sie unbedingt den Mindestabstand ein!


Innerhalb der Familie besteht kein Mindestabstand. Sobald sich Ihnen jedoch Personen nähern, muss die Maske aufgesetzt werden. 


Sport- und Fußballwiese:

Hinter dem Hotel befindet sich ein  abgegrenzter Bereich, den Sie gerne für Sportaktivitäten an der frischen Luft benutzen dürfen.


Auch hier gilt immer der beschriebene Mindestabstand und die Maskenpflicht.

Dies gilt auch bei Gemeinschaftssportarten wie z.B. Fußball.

Kein Kontakt und niemals ohne Masken bei einem Abstand unter 6 Meter!