Quarantäne im


Hotel Rosenthaler Hof.

Als Zureisender aus einem Coronoavirus-Risikogebiet bzw. aus einem Gebiet außerhalb der Europäischen Union sind Sie nach jetzigem Stand verpflichtet, eine mindestens 5-tägige Quarantäne einzuhalten, die Sie in unserem Hotel ableisten können.


Die Regelung besagt, dass Ihre Aufnahme beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Friedland nach


  • Ablauf dieser Quarantänezeit,
  • mindestens zwei negativen Coronatests und
  • bei gutem allgemeinen Gesundheitszustand


fortgesetzt wird.


Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, wenn es in der momentan schwierigen Situation auch etwas länger dauern könnte. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab und beträgt derzeit ca. 14 Tage.

Das Hotel Rosenthaler Hof hat keinen Einfluß auf die Quarantänezeit, diese wird vom BVA Friedland vorgegeben.


Bitte halten Sie in jedem Falle die Hygiene- und Quarantäneregeln ein, die wir mit dem Gesundheitsamt Göttingen und dem Bundesverwaltungsamt ausgearbeitet haben.


Ein mutwilliges Abweichen, eine Nichtbefolgung oder Unterbrechung dieser Regeln kann dazu führen, daß Ihre Quarantäne verlängert wird bzw. ab dem Tag der Unterbrechung neu beginnt.